News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW357306
Datum24.08.2006 13:32      MSG-Nr: [ 357306 ]11645 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Hallo!

    Geschrieben von Ralf Gürschkealles in allem hast Du mit Deinen Ausführungen schon recht, aber man sollte schon daran denken, daß laut Laufbahnverordnung NRW auch unter anderem " niedere " fuktionen höhere fuktionen ausführen darf.
    Das heißt z.B. ein Truppführer ist im Notfall, wenn kein Gruppenführer vor Ort ist, brerechtigt ist eine Gruppe zu führen. Ein Gruppenführer kann z.B. als sellvertretender Zugführer eingesetzt werden. Dieser kann dann im Notfall zum Zugführer werden.


    Soweit ich weiß, enthält die Laufbahnverordnung (LVO) FF in NRW überhaupt keine Regelungen zur Übernahme von Funktionen im Einsatz, bzw. die dazu erforderliche Qualifikation.

    Die LVO sieht lediglich vor, dass FA ohne die erforderliche Qualifikation die Funktion des Löschgruppen/-zugführer übernehmen können. Die erforderliche Qualifiaktion muss allerdings binnen zwei Jahren nachgeholt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um Verwaltungsfunktionen (Löschzug/-gruppe = FAs, die zu einem Gerätehaus gehören) und nicht die Funktion im Einsatz (Gruppe/Zug = taktische Einheiten im Sinne der FwDV 3).

    Gruß Stephan



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.101


    Führungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt