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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Führungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion! | 38 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 357306 | ||
| Datum | 24.08.2006 13:32 MSG-Nr: [ 357306 ] | 11645 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Ralf Gürschke alles in allem hast Du mit Deinen Ausführungen schon recht, aber man sollte schon daran denken, daß laut Laufbahnverordnung NRW auch unter anderem " niedere " fuktionen höhere fuktionen ausführen darf. Soweit ich weiß, enthält die Laufbahnverordnung (LVO) FF in NRW überhaupt keine Regelungen zur Übernahme von Funktionen im Einsatz, bzw. die dazu erforderliche Qualifikation. Die LVO sieht lediglich vor, dass FA ohne die erforderliche Qualifikation die Funktion des Löschgruppen/-zugführer übernehmen können. Die erforderliche Qualifiaktion muss allerdings binnen zwei Jahren nachgeholt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um Verwaltungsfunktionen (Löschzug/-gruppe = FAs, die zu einem Gerätehaus gehören) und nicht die Funktion im Einsatz (Gruppe/Zug = taktische Einheiten im Sinne der FwDV 3). Gruß Stephan | ||||
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