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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357417
Datum24.08.2006 21:35      MSG-Nr: [ 357417 ]10495 x gelesen

Genau!

Der Begriff " VERANSTALTUNGEN " ist hierbei wohl der Knackpunkt! Was wird hierunter subsumiert?

Veranstaltungen der Feuerwehr
Veranstaltungen der Gemeinde
Alle Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich
u.s.w.

Letzteres denke ich mal nicht, da es ansonsten ja eine Generalklausel wäre und jeder bayrische Feuerwehrmann auf dem Oktoberfest den Verkehr regeln dürfte ( ironie )

Hier werden wohl die Gerichte im Einzelfall zu entscheiden haben, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist.

Nicht alles was aus Bayern kommt ist gut!!! ( nochmal ironie )

horrido

Jürgen


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