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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 357417 | ||
Datum | 24.08.2006 21:35 MSG-Nr: [ 357417 ] | 10495 x gelesen | ||
Genau! Der Begriff " VERANSTALTUNGEN " ist hierbei wohl der Knackpunkt! Was wird hierunter subsumiert? Veranstaltungen der Feuerwehr Veranstaltungen der Gemeinde Alle Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich u.s.w. Letzteres denke ich mal nicht, da es ansonsten ja eine Generalklausel wäre und jeder bayrische Feuerwehrmann auf dem Oktoberfest den Verkehr regeln dürfte ( ironie ) Hier werden wohl die Gerichte im Einzelfall zu entscheiden haben, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist. Nicht alles was aus Bayern kommt ist gut!!! ( nochmal ironie ) horrido Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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