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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGruppenführer auf Lebenszeit?6 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A358827
Datum02.09.2006 19:57      MSG-Nr: [ 358827 ]4545 x gelesen

Geschrieben von Jan-Hendrik LaurenzSollten Gruppenführer aufwärts nicht regelmäßig zu "Auffrischungslehrgängen" verpflichtet sein um ihre Qualifikation nicht zu verlieren vor allem auch in der FF?

Solche Forderungen gibt es. Bspw. ist es in Sachsen-Anhalt so, dass ein GF oder ZF innerhalb von 6 Jahren eine gewisse Stundenanzahl Fort- und Weiterbildung absolvieren muss.

Gemäß der AusbVO-FF gilt:
"Führungskräfte in den Freiwilligen Feuerwehren, den Aufsichtsbehörden und den Einheiten
für besondere Einsätze haben innerhalb von sechs Jahren regelmäßig an mindestens 40
Stunden funktionstypischer Fortbildung an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule
Heyrothsberge teilzunehmen."


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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