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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gruppenführer auf Lebenszeit? | 6 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A | 358827 | ||
Datum | 02.09.2006 19:57 MSG-Nr: [ 358827 ] | 4545 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz Sollten Gruppenführer aufwärts nicht regelmäßig zu "Auffrischungslehrgängen" verpflichtet sein um ihre Qualifikation nicht zu verlieren vor allem auch in der FF? Solche Forderungen gibt es. Bspw. ist es in Sachsen-Anhalt so, dass ein GF oder ZF innerhalb von 6 Jahren eine gewisse Stundenanzahl Fort- und Weiterbildung absolvieren muss. Gemäß der AusbVO-FF gilt: "Führungskräfte in den Freiwilligen Feuerwehren, den Aufsichtsbehörden und den Einheiten für besondere Einsätze haben innerhalb von sechs Jahren regelmäßig an mindestens 40 Stunden funktionstypischer Fortbildung an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge teilzunehmen." "Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater) | ||||
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