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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358933 | ||
Datum | 03.09.2006 19:23 MSG-Nr: [ 358933 ] | 73819 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernd Hallstein Die Stundenvergütung wird auch während der Ausbildungsphase an die Freiwilligen Polizeikräfte gezahlt, die Monatsstunden sind zwar auf 140 Euro begrenzt, aber es kommt ein schönes Taschengeld im Monat zusammen. Wenn ich Dir sage, daß es hier im Ländle Feuerwehren gibt, bei denen das genau so ist und nicht mal eine Begrenzung der monatlichen Bezüge gegeben ist? Bist Du dann entsetzt? Auch da wird je nach Entschädigungssatzung eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Einsätze und tlw. auch für Ausbildungen gezahlt. Dafür entfällt dann eine Spitzabrechnung des möglicherweise erlittenen Verdienstausfalls. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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