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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 358940 | ||
Datum | 03.09.2006 20:37 MSG-Nr: [ 358940 ] | 73999 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl ....aber sollte die Kommune ihre (...) Ordnungshüter dann nicht gleich ihrem anderen ehrenamtlichen Personal behandeln? ... ist eine sehr zwiespältige Sache: Die Aufwandsentschädigung für den "Freiwilligen Polizeidienst" ist durch das Land geregelt, diese Kräfte sind nominell auch im ehrenamtlichen Landesdienst (die Kommune muss aber dem Land die Kosten erstatten). Die Feuerwehr aber ist bekanntlich Angelegenheit der Kommune. Als Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...) Gruss Gerhard | ||||
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