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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen358940
Datum03.09.2006 20:37      MSG-Nr: [ 358940 ]73999 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhl....aber sollte die Kommune ihre (...) Ordnungshüter dann nicht gleich ihrem anderen ehrenamtlichen Personal behandeln?

    ... ist eine sehr zwiespältige Sache:
    Die Aufwandsentschädigung für den "Freiwilligen Polizeidienst" ist durch das Land geregelt, diese Kräfte sind nominell auch im ehrenamtlichen Landesdienst (die Kommune muss aber dem Land die Kosten erstatten). Die Feuerwehr aber ist bekanntlich Angelegenheit der Kommune.

    Als Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...)

    Gruss
    Gerhard



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