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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358941
Datum03.09.2006 20:45      MSG-Nr: [ 358941 ]73926 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Gerhard BayerAls Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...)


    Und in Ba-Wü haben wir da eben §15 Abs. 1 FwG, der dieses ermöglicht.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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