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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 358984 | ||
Datum | 04.09.2006 10:03 MSG-Nr: [ 358984 ] | 27961 x gelesen | ||
So wie du das jetzt schreibst ist das auf alle Fälle keine Notstands-Handlung. Und selbst wenn nicht bekannt ist das schon eine FF vor Ort ist rechtfertigt die Lage "Feldbrand" sicherlich kaum die Straftat "Fahren ohne Führerschein". Den Richter der das gelten lässt mußt du in der Nacht vor der Verhandlung in aller letzter Minute (mit angesengter Schalfanzughose) aus dem im Vollbrand stehenenden Schlafzimmer retten, und ggf. einige Vaterunser beten das ihm die Martinshörner bei der Anfahrt nicht zu laut waren. Dann kanns passieren das Fahren ohne Führerschein zum Feldbrand, THL-Wasser, THL-Ölspur oder Katze auf Baum mal die Notstandsregelung gelten lässt. :-) Das gilt nicht nur wenn man die entsprechende Führerscheinklasse nicht besitzt sondern auch wenn man aufgrund irgendeiner Tatsache mal kurzfristig zum Fußgänger degradiert wurde. Mit freundlichen Grüßen Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | ||||
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