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| Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359235 | ||
| Datum | 05.09.2006 18:25 MSG-Nr: [ 359235 ] | 7614 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier - Sehr umfassender Artikel von Prof. Dr. Müller (Hochschule der sächsischen Polizei und Forumsveteranen sicherlich noch ein Begriff) zum Thema Sonder- und Wegerecht und warum der Mißbrauch eines NEF als Straßenräumer für einen RTW auf Transportfahrt zum KH ggf. Nötigung i.S. des § 240 StGB ist Da warte ich immer noch auf eine sinnhafte Erklärung der Herren Juristen zu dieser m.E. absolut bekloppten Auffassung, die in der Praxis zu so netten Dingen führt, dass das NEF dem RTW hinterherzockelt, demnächst vielleicht der ELW dem Löschzug hinterher - und nicht mehr voraus fahren darf, weil er könnte ja 50 m zu weit vorn an der Kreuzung sein... also ein Nötigung begehen. Wie siehts überhaupt mit der Rückfahrt zum Krankenhaus aus, wieso darf dann das NEF überhaupt noch Sonderrechte benutzen? Bis die Übergabe erfolgt ist, ist doch das NEF ggf. in Normalfahrt auch da - und wer soll das jeweils entscheiden. Typisch deutsch... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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