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| Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359307 | ||
| Datum | 06.09.2006 00:05 MSG-Nr: [ 359307 ] | 7577 x gelesen | ||
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Servus! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer das dürfte kein schlüssiges Argument sein, da sich mit der RTW-Besatzung das gesetzlich vorgeschriebene, medizinische Personal auf dem RTW befindet. Warum? Dann muss der NA auch nicht auf dem RTW mitfahren. ;-) Das überzeugt mich nicht! Dem Patienten geht es doch offensichtlich so schlecht, dass das Personal auf dem RTW allein nicht ausreicht, sonst bräuchte es den NA nicht. Wenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein. Gruß Sven | ||||
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