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1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
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1. Notarzt
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
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Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359313
Datum06.09.2006 00:16      MSG-Nr: [ 359313 ]7585 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Geschrieben von Sven TönnemannWarum? Dann muss der NA auch nicht auf dem RTW mitfahren. ;-)

    Davon steht auch nichts in den Gesetzen:-))

    Das medizinische Assistenzpersonal des RTW hat einen NA nachgefordert oder er wurde gleich mitalamiert. Zuständig für die Ausführung der Heilkunde ist immer noch der Arzt (und tw. der Heilpraktiker).

    Geschrieben von Sven TönnemannDem Patienten geht es doch offensichtlich so schlecht, dass das Personal auf dem RTW allein nicht ausreicht, sonst bräuchte es den NA nicht.

    Genau, es fordert einen Notarzt nach.

    Geschrieben von Sven TönnemannWenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein.

    Und wenn dann im Rendezvouz-System das NEF vor dem RTW eintrifft? Dann wäre der Taxifahrer mit RA-Ausbildung auch wieder nicht schlecht.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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