News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359313 | ||
Datum | 06.09.2006 00:16 MSG-Nr: [ 359313 ] | 7585 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sven Tönnemann Warum? Dann muss der NA auch nicht auf dem RTW mitfahren. ;-) Davon steht auch nichts in den Gesetzen:-)) Das medizinische Assistenzpersonal des RTW hat einen NA nachgefordert oder er wurde gleich mitalamiert. Zuständig für die Ausführung der Heilkunde ist immer noch der Arzt (und tw. der Heilpraktiker). Geschrieben von Sven Tönnemann Dem Patienten geht es doch offensichtlich so schlecht, dass das Personal auf dem RTW allein nicht ausreicht, sonst bräuchte es den NA nicht. Genau, es fordert einen Notarzt nach. Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein. Und wenn dann im Rendezvouz-System das NEF vor dem RTW eintrifft? Dann wäre der Taxifahrer mit RA-Ausbildung auch wieder nicht schlecht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|