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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikSonstiges zurück
ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359342
Datum06.09.2006 10:31      MSG-Nr: [ 359342 ]7566 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Geschrieben von Sven TönnemannIch hatte in meinem (zugegeben nicht langen) Praktikum im Rettungsdienst durchaus den Eindruck, dass es bei einem lebensbedrohlich verletzten Patienten sehr vorteilhaft ist, wenn mehr als nur zwei RA mit NA (bzw. RS+RA+NA) vor Ort sind.
    Bin ja dafür, dass das NEF mit Alarm hinter dem RTW fährt.


    Hallo,

    natürlich macht das auch meiner Auffassung nach Sinn und der NEF-RA ist eine klasse Sache wenns wirklich rund geht.

    Ob man jedoch dadurch die rechtliche Legitimation für eine Sonderrechtsfahrt ableiten kann glaube ich nicht. Ich denke, dass die anderen aufgeführten Gründe eher "rüttelsicher" sind.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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