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RubrikSonstiges zurück
ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359359
Datum06.09.2006 11:23      MSG-Nr: [ 359359 ]7625 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Geschrieben von Sascha TrögerMit dieser Begründung könnte man alle Dinge abschaffen, die zur besseren optischen Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeug dienen ("Straßenräumer", auffällige Farbgebung, Abblendlicht, ...). Und anschnallen bräuchte man sich auch nicht, denn Unfälle können ja nicht passieren, wenn man "mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann".

    Hallo,

    ich war in den letzten Jahrzehnten bei einigen Gerichtsverhandlungen, wo es um Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen ging.

    Richter und Staatsanwaltschaft fragten nie nach Dauerton, Straßenräumer, Farbgebung usw. Der Knackpunkt war immer """Warum hat der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeuges nicht die im auferlegte besondere Sorgfalt walten lassen, so dass es zu dem Unfall kam """ und """Warum haben sie sich nicht überzeugt, dass das gegnerische Fahrzeug sie wahrgenommen hat""".


    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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