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| Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359359 | ||
| Datum | 06.09.2006 11:23 MSG-Nr: [ 359359 ] | 7625 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Tröger Mit dieser Begründung könnte man alle Dinge abschaffen, die zur besseren optischen Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeug dienen ("Straßenräumer", auffällige Farbgebung, Abblendlicht, ...). Und anschnallen bräuchte man sich auch nicht, denn Unfälle können ja nicht passieren, wenn man "mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann". Hallo, ich war in den letzten Jahrzehnten bei einigen Gerichtsverhandlungen, wo es um Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen ging. Richter und Staatsanwaltschaft fragten nie nach Dauerton, Straßenräumer, Farbgebung usw. Der Knackpunkt war immer """Warum hat der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeuges nicht die im auferlegte besondere Sorgfalt walten lassen, so dass es zu dem Unfall kam """ und """Warum haben sie sich nicht überzeugt, dass das gegnerische Fahrzeug sie wahrgenommen hat""". Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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