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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
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Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359434
Datum06.09.2006 17:13      MSG-Nr: [ 359434 ]7615 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Geschrieben von Sebastian WeißDie Erklärung ist recht simpel: Das NEF darf (von den genannten Indikationen wie Transport weiterer Ausrüstung/Medikamente abgesehen)

    Immer mehr Rettungsdienstbereiche halten im RTW heute eine Ausrüstung vor, die der des alten NAW bzw. NEF entspricht.
    Nach der Lesart der Herren Juristen entfällt damit der Begleitgrund mit Sonder-/Wegerechten für das NEF. (Außer man käme jetzt auf die schlaue Idee, den RTW nicht notfallmedizinisch komplett auszurüsten, um genau das Problem zu umgehen. Damit nähme man aber in Kauf, dass ein anderer Arzt weniger machen kann, Verlegungsfahrten problematisch werden usw. Darf jeder für sich selbst durchdeklinieren.)
    Wer aber "voll" ausrüstet, hätte das Problem, dass das NEF je nach Stadt/Klinik ggf. erst längere Zeit NACH Eintreffen des RTW am Krankenhaus wieder am RTW ist - also den Arzt wieder aufnehmen könnte.


    Geschrieben von Sebastian WeißHat es kein Nutzungsrecht, ist die Platzierung eigentlich auch egal, nur könnte man beim Einsatz als "Straßenräumer" eben noch auf Dinge wie Nötigung kommen.

    Selten sowas praxisfernes gelesen.
    Wenn das NEF dem RTW eine ggf. etwas "ruhigere" Fahrt ermöglicht, so ist das für bestimmte medizinische Indikationen sogar besonders wünschenswert.
    Derzeit müsste also der Arzt das konkret aus medizinischen Gründen anweisen und das vermutlich noch in Durchschrift im Fzg protokollieren, oder?


    Geschrieben von Sebastian WeißGerade davon handelte doch der Großteil des Artikels! Mit Verlaub, hast du den überhaupt gelesen?

    Der Artikel ist nicht der erste entsprechenden Inhaltes, den Juristen verfasst haben, die live dieses Problem vermutlich noch nie hatten...

    Ansonsten guck in meine anderen Posts, da sind noch gaaaanz viel andere Fragen offen, die z.B. die Alleinfahrer als NEF betrifft... (auch dazu kann man ganz viele weitere Fragen juristisch konstruieren, die allemal m.E. menschenleber relevanter wären...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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