News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikSonstiges zurück
ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen359469
Datum06.09.2006 20:18      MSG-Nr: [ 359469 ]7543 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Moin

    Geschrieben von Ulrich CimolinoImmer mehr Rettungsdienstbereiche halten im RTW heute eine Ausrüstung vor, die der des alten NAW bzw. NEF entspricht.
    Nach der Lesart der Herren Juristen entfällt damit der Begleitgrund mit Sonder-/Wegerechten für das NEF.
    Jepp.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoAußer man käme jetzt auf die schlaue Idee, den RTW nicht notfallmedizinisch komplett auszurüsten, um genau das Problem zu umgehen. Damit nähme man aber in Kauf, dass ein anderer Arzt weniger machen kann, Verlegungsfahrten problematisch werden usw. Darf jeder für sich selbst durchdeklinieren.Das wär selbstverständlich ein ausgemachter Blödsinn.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWer aber "voll" ausrüstet, hätte das Problem, dass das NEF je nach Stadt/Klinik ggf. erst längere Zeit NACH Eintreffen des RTW am Krankenhaus wieder am RTW ist - also den Arzt wieder aufnehmen könnte. Genau. Je städtischer und ampelbelasteter die Strecke ist, desto größer dürfte der Vorsprung des RTW werden.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoSelten sowas praxisfernes gelesen.Stimmt! :o) Ich persönlich denke auch nicht, dass ein Richter hier wirklich eine Nötigung bejahen würde, wenn der NEF-Fahrer sich nicht gerade aufführt wie Rambo.
    Ich hab auch nirgends geschrieben, dass ich die derzeitige Rechtslage in irgendeiner Weise sinnvoll finde. Das verzögerte wieder einsatzbereit machen dient halt nicht direkt der Rettung von Menschenleben, und drum ist die Lage eben so, wie sie gerade ist.
    Gesetze und Verordnungen zeichnen sich aber dadurch aus, dass man sie ändern kann, wenn dazu Bedarf besteht. Da dieses Problem bei jedem NA-begleiteten Transport und somit in Deutschland täglich tausende Male auftritt, frage ich mich, ob das nicht "angehenswert" sein könnte.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das NEF dem RTW eine ggf. etwas "ruhigere" Fahrt ermöglicht, so ist das für bestimmte medizinische Indikationen sogar besonders wünschenswert.
    Derzeit müsste also der Arzt das konkret aus medizinischen Gründen anweisen
    Könnte man wohl machen, dann müssten die medizinischen Gründe aber wirklich vorhanden sein. Wird nicht sooo oft der Fall sein und ist auch irgendwie nicht sinnvoll, eine mangelhafte Rechtslage durch solche Tricks zu umgehen.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten guck in meine anderen Posts, da sind noch gaaaanz viel andere Fragen offen, die z.B. die Alleinfahrer als NEF betrifft... Ich lese deine Posts aufmerksam und gründlich, aber bin leider nicht in der Lage, mir die alle dauerhaft einzuprägen ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.208


    Polizeispiegel September 2006 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt