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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaKombifahrzeug in BW abgelehnt31 Beiträge
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359817
Datum08.09.2006 10:35      MSG-Nr: [ 359817 ]8569 x gelesen
Infos:
  • 07.09.06 Landtag BaWü: Ausnahmegenehmigung für kombinierte Feuerwehrfahrzeuge zur Zulassungsrichtlinie der Feuerwehr

  • Geschrieben von Jörg AndersDas ist es zum Beispiel. Da fehlen dann RW und Hubbühne gleichzeitig ...

    Aaargh! Es ändert aber nix daran, dass der RW und die Hubbühne ohnehin 1x in 2 Jahren zum TÜV müssen. Ob das gleichzeitig, oder zu verschiedenen Terminen ist, ist Banane. Deshalb: Milchmädchen zählt schon mal das geld...


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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