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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaKatze aus dem Sack - das sind die 3% aus dem 1. Entwurf der Bundesregi3 Beiträge
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein360027
Datum09.09.2006 11:16      MSG-Nr: [ 360027 ]4314 x gelesen

Hallo,

also:

Fahrtkosten aus Sicht der Krankenkassen sind alle Ausgaben der Kassen für Fahrten ?ihrer? Versicherten von A nach B.

Fahrtkosten (im Sinne des § des Sozialgesetzbuches V) aus Sicht der Rettungsdienste sind je nach Landesrecht:

Die Gesamtkosten der Vorhaltung (also Personal, Gebäude, Material, Fahrzeuge usw.) des Rettungsdienstes (in Schleswig-Holstein z. B.) geteilt durch die ?geleisteten? Fälle (also Einsatz/Transporte) ergeben den zu zahlenden Preis, das Entgelt (in Schleswig-Holstein), die Gebühr.

Die Finanzierungsregelungen der Rettungsdienste und des öffentlichen Krankentransportes sind aber von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Es gibt Bundesländer, die finanzieren (aus Steuermitteln) z. B. den Bau von Rettungswachen, andere finanzieren die Beschaffung von Fahrzeugen, auch werden teilweise Leitstelle aus öffentlichen Mitteln ?bereitgestellt?.

In unserem schönen Schleswig-Holstein gibt es vom Land vor allem oder lediglich ?moralische? Unterstützung. Alle notwendigen Beschaffungen der o. g. Dinge sind ?voll? durch Entgelte zu refinanzieren. Lediglich die Kosten der Leitstellen gehen mit einem Anteil von ca. 50 bis 60% in die Kostenrechnung des Rettungsdienstes mit ein. Der verbleibende Anteil wird von den kommunalen Trägern (Kreise und kreisfreie Städte) dazugetan.

So, wie der derzeitige Arbeitsentwurf formuliert ist, ergibt sich dadurch -von hintenherum durchs Knie ins Auge- eine höhere Eigenbeteiligung der Versicherten für Einsätze der Notfallrettung und des Krankentransportes.

Alles Klar?



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