Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Heben und Bewegen von Lasten | 14 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 360099 |
Datum | 09.09.2006 21:56 MSG-Nr: [ 360099 ] | 11294 x gelesen |
Gruppenführer (THW)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Christian FischerEs übt nur die Mannschaft alleine, keine GrFü, ZFü. d.h. die Mannschaft muss sich selbst organisieren. Nebeneffekt. Man kann gut potentielle FüKräfte erkennen...
Der Ausbilder bekommt nur eine Trillerpfeife die er bei möglicher Gefährdung bzw. Verstoß gegen die UVV nutzt und die alle laufende Arbeiten unterbricht. Ansonsten läßt er dieLeute frei laufen.
Macht einen riesen Spaß und klappt. Das ist mal ne gute Idee. Werd ich bei uns auch mal anregen.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
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