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Feuerwehrgesetz
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk die x.te +1 , war: Digitalfunk die x.te31 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W360460
Datum12.09.2006 11:26      MSG-Nr: [ 360460 ]11708 x gelesen

Ah, ok. Ich habe den Beitrag von Steffen so aufgefasst, dass er sich bei der Digitalisierung auf den Funk und die Alarmierung ebenfalls über diesen bezeiht.

Wobei 10 Jahre Parallellaufzeit bei der Umstellung der Alarmierungsart, bei der der gemeine Feuerwehrmann einfach nur ein anderes elektronisches Gerät rumträgt, das aber genauso wie bisher wackelt und piepst etwas anderes ist, als das gewünschte eine Jahr beim Digitalfunk, wo sich nicht nur die Technik (die gekauft und verbaut werden muss), sondern auch die Bedienung und der Bedienungsumfang deutlich ändert. Und wenn das nicht geschieht, gibt es keinen Grund auf Digitalfunk umzusteigen. Die Kanäle sind dann genauso überlastet.

Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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