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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Lastenverteilung auf OT-/kleine Wehren | 98 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 360611 | ||
Datum | 12.09.2006 21:40 MSG-Nr: [ 360611 ] | 41207 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Schneider Kann man denn Wehrleiter einer FF und stellv. Wehrleiter einer WF in Personalunion sein? In Rheinland-Pfalz darf man das. Ist in unserem LK Gang und Gebe, dass WL einer FF auch WL/stellv./Wachleiter einer WF sind. Bei gemeinsamen Großeinsätzen gibt es eigentlich keine Probleme, da jeder WL auch einen Stellv., bzw. natürlich seine Wehrführer hat. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | ||||
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