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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Fähigkeiten mit SanC | 26 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 360952 | ||
Datum | 15.09.2006 11:15 MSG-Nr: [ 360952 ] | 10317 x gelesen | ||
Hallo, also "IV Spritzen" also das legen eines Venenverweilkatheters sowie die endobornchiale Intubation sind invasive Maßnahmen die NUR durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen. (und Heilpraktiker?) Ein RA hat auch mit seiner Bezeichnung als RA nicht die Befugniss diese Maß0nahmen durchzuführen. Allerdings ist vor einigen jahren durch die BÄK die sog. "Notkompetenz" als EMPFEHLUNG ins Gespräch gekommen, die aber keinerlei gesetzl. Charakter hat. Diese Notkompetenz enthält eben diese invasiven Maßnahmen und die Gabe von Adrenalin, Glucose, sowie die Frühdefi bei VT/VF Meines Wissens beträgt die Ausbildungszeit für SAN C Die 48h für SAN A+B plus 18h also insgesamt 66h. Zum vergleich, die RS Ausbildung beträgt ca. 520h Somit ist die Aussage völlig hinfällig und zeugt von einer unzureichenden Einschätung der eigenen Ausbildung und Fähigkeiten. MFG... Andreas | ||||
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