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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Fähigkeiten mit SanC | 26 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 360954 | ||
Datum | 15.09.2006 11:25 MSG-Nr: [ 360954 ] | 10319 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Mayer also "IV Spritzen" also das legen eines Venenverweilkatheters sowie die endobornchiale Intubation sind invasive Maßnahmen die NUR durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen. (und Heilpraktiker?) Ich will das jetzt nicht zu weit führen, aber ganz so einfach ist das leider nicht. Geschrieben von Andreas Mayer Ein RA hat auch mit seiner Bezeichnung als RA nicht die Befugniss diese Maß0nahmen durchzuführen. Nein hat er nicht. Genau wie Liesschen Müller oder ein KP deiner Wahl. Geschrieben von Andreas Mayer Allerdings ist vor einigen jahren durch die BÄK die sog. "Notkompetenz" als EMPFEHLUNG ins Gespräch gekommen, die aber keinerlei gesetzl. Charakter hat. Die BÄK empfiehlt immer viel, die Diskussion über das Thema ist allerdings schon deutlich älter. Geschrieben von Andreas Mayer Diese Notkompetenz enthält eben diese invasiven Maßnahmen und die Gabe von Adrenalin, Glucose, sowie die Frühdefi bei VT/VF Es ist durchaus umstritten in wie fern der Arztvorbehalt für die Defibrillation gilt. Was die Empfehlung angeht, gebe ich Dir Recht. Geschrieben von Andreas Mayer Somit ist die Aussage völlig hinfällig und zeugt von einer unzureichenden Einschätung der eigenen Ausbildung und Fähigkeiten. Allerdings. Das ist aber bisher der Knüller - ok, mir hat auch schonmal ein RettHelf/NRW erzählt, dass für ihn neuerdings "Ketanest/Dormicum für ihn freigegeben" sei. *g* Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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