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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / | 361037 | ||
Datum | 15.09.2006 21:09 MSG-Nr: [ 361037 ] | 17550 x gelesen | ||
Dann darf er das als Krankenpfleger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sicher aber nicht aufgrund des SAN C. Ich weiß nicht welche Vorgaben der BW-Sanitäter hat aber wenn er dem RS gleichgestellt ist gelten die gleichen Regeln nach §34 StGB wie für den auch. Denkt immer daran egal was ihr draußen tut: Wenn es nicht den geltenden Regeln und Maßgaben der BÄK und Eures Leiters RD und dem §34 StGB entspricht hat der Staatsanwalt alnge Zeit Euch den Strick zu knüpfen weil ihr Eure Kompetenzen, Ausbildungen und Euer Können (nicht im Sinne von erlernt, sondern beherrscht durch ständiges Anwenden und Training) überschätzt und überschritten habt.... Gruß Detlef | ||||
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