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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 361042 | ||
Datum | 15.09.2006 21:28 MSG-Nr: [ 361042 ] | 17534 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch und was wenn er z.b. Krankenpfleger ist ? Ich weiß ja nicht wie´s Heute ist, aber zu der Zeit als meine Frau noch Krankenpflegerin war, war das IV Zugang legen wie auch das Intubieren eine sache des Arztes, oder kurz Es war dem Pflegepersonal verboten Zugänge zu legen. Selbst das anlegen einer Infusion ist eine Ärztliche maßnahme, im KH aber oft geduldet. Es gehörte zwar zur Ausbildung dazu aber anwenden durfte man es nicht. Zur Notkompetenz: Es steht ein wichtiger Satz in dieser Notkompetenz. Sie darf durch Ausgebildetes Personal angewendet werden WENN EIN NOTARZT NICHT RECHTZEITIG EREICHBAR IST. Das vergessen viele! Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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