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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 361056 | ||
Datum | 15.09.2006 22:35 MSG-Nr: [ 361056 ] | 17533 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch das steht in der Stellungnahme der BÄK; aber in keinem Gesetzes Text.... Hallo, aber z.B. gibt es diese Infos: Bedeutsam ist hierbei die Frage, ob diese Tätigkeit Ausübung der Heilkunde im Rechtssinne von Art. 12 I. Satz 2 Grundgesetz (GG), §§ 1, 11 Bundesärzteordnung (BÄO), § 1 GOÄ [inzidenter § 4 Abs. 2 GOÄ], und der Heilberufsgesetze, §§ 26 ff. Ärzte-ZV] ist oder nicht, denn der Gesetzgeber gestattet die Ausübung der Heilkunde nicht Jedem, da er eine solche Tätigkeit nur bestimmten Personen vorbehalten hat, nämlich außer approbierten Ärzten nur solchen, denen dafür eine besondere behördliche Erlaubnis erteilt worden ist, während allen Anderen die Ausübung der Heilkunde untersagt bleibt und Verstöße gegen dieses Verbot mit Strafe bedroht ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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