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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEs gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC63 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg361062
Datum15.09.2006 22:53      MSG-Nr: [ 361062 ]17527 x gelesen

Geschrieben von Florian Besch1. ist das Heilpraktiker gesetz überhaupt anwendbar?
es entstand in den 30er Jahren im Rahmen der Gleichschaltung


Hallo,

Gesetze werden nicht nach dem Alter oder politischen Hintergründen beurteilt, sondern ob sie noch gültig, also in Kraft sind. Das Heilpraktikergesetz gilt heute noch.

Geschrieben von Florian Besch2. Übt der Rettungsassistent die Heilkunde aus ?
oder handelt es sich nicht viellmehr um erweiterte Erste Hilfe?


Gerade weil der RS/RA keine Heilkunde ausübt und dafür auch keine Zulassung hat gibt es diese Probleme!

"""Historie""": Dieser Hintergrund war auch der Anlass, warum ernsthaft in der 70/80iger-Jahren darüber diskutiert wurde, ob es Sinn macht, dass RD-Personal die Zulassung als Heilpraktiker beantragt, um diese rechtliche Hürde zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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