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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEs gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC63 Beiträge
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen361116
Datum16.09.2006 14:09      MSG-Nr: [ 361116 ]17473 x gelesen

Habe ich bereits geschrieben: Geschrieben von ---Thomas Mönnich--- Sinngemäß steht dort:Injektionen sind Teil des Behandlungsplanes. Der Arzt führt sie selber durch oder ordnet sie an. Bei der Anordnung handelt es sich immer um eine Arztsache.

Rechtliche Regelung: Krankenschwester und Pfleger sind grundsätzlich berechtigt Injektionen zu verabreichen wenn ein Arzt dies schriftlich Angeordnet hat und wenn sie das notwendige Wisswn und Können erworben haben.
Der Chefarzt entscheidet zusammen mit der Pflegedienstleitung ob Injektionen vom Arzt verabreicht werden oder ob sie an Pflegekräfte deligiert werden dürfen, diese Weisung soll schriftlich festgehalten werden.


Pflegepersonal darf also nicht "eigenmächtig" handeln, sondern ist immer an die weisungen des Arztes gebunden.



Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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