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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 361171 | ||
Datum | 16.09.2006 21:17 MSG-Nr: [ 361171 ] | 17573 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Zum Thema. Die Rechtsgrundlage ist für RettAss wie SanC grundsätzlich die selbe. Nur wird dem RettAss regelmäßig (auch ohne irgendwelche Empfehlungen) eher eine gewisse Maßnahme zugetraut werden als dem SAN C. Geschrieben von Christian Fischer Ausnahme: Ärztlicher Leiter RD trifft für den RD andere Anweisungen. Richtig. Sofern es ihn überhaupt. Geschrieben von Christian Fischer Und der RettAss hat ggfs. über das Pamphlet der Ärztekammer eine bessere Argumentationsgrundlage vor Gericht. Ja, wobei es traurig sein würde, wenn er sich darauf berufen muss. Eigentlich sollte diese Situation nicht eintreten, wenn sich alle vernünftig verhalten, Standesdünkel aussen vor lassen und RDler nicht Rettungsrambo spielen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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