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Rettungsdienst
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEs gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC63 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen361171
Datum16.09.2006 21:17      MSG-Nr: [ 361171 ]17573 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerZum Thema. Die Rechtsgrundlage ist für RettAss wie SanC grundsätzlich die selbe.

Nur wird dem RettAss regelmäßig (auch ohne irgendwelche Empfehlungen) eher eine gewisse Maßnahme zugetraut werden als dem SAN C.

Geschrieben von Christian FischerAusnahme: Ärztlicher Leiter RD trifft für den RD andere Anweisungen.

Richtig. Sofern es ihn überhaupt.

Geschrieben von Christian FischerUnd der RettAss hat ggfs. über das Pamphlet der Ärztekammer eine bessere Argumentationsgrundlage vor Gericht.

Ja, wobei es traurig sein würde, wenn er sich darauf berufen muss. Eigentlich sollte diese Situation nicht eintreten, wenn sich alle vernünftig verhalten, Standesdünkel aussen vor lassen und RDler nicht Rettungsrambo spielen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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