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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 361208 | ||
Datum | 17.09.2006 02:09 MSG-Nr: [ 361208 ] | 17548 x gelesen | ||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Brüning Ich nenne es das Abwenden einer Lebensgefahr durch eine Körperverletzung, in die der Patient aber eingewilligt hat bzw. mutmaßlich einwilligen würde, um den Patienten dann umgehend einer ärztlichen Behandlung zukommen zu lassen oder die Zeit bis zu dieser zu überbrücken. kann dir nur zustimmen, habe aber das Gefühl, dass das auch hier immer wieder einige vergessen. Gutes Beispiel ist die Unterzuckerung eines Diabetikers. Der RA trifft ein, bestellt den NA ab, legt nen Zugang, gibt Glucose und der Patient verbleibt nach der Behandlung zuhause. Rechtfertigung seitens des RA ist, 1. die Notkompetenz (er darf ja Zugänge legen) und 2. "der NA hätte ja auch nix anderes gemacht". Und so ist es eben nicht Sinn der Sache. Gruß Sebastian | ||||
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