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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm | 24 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 361681 | ||
Datum | 20.09.2006 10:23 MSG-Nr: [ 361681 ] | 8551 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Günther Scheuls Das liest jetzt sich für mich als Nichtjuristen so, dass der Weg zum Gerätehaus eben nicht über die Unfallkasse versichert ist Juristen in NRW lesen das im Interesse der Feuerwehrangehörigen anders. :-) Damit der FA nicht erst ab der Hauseingangstür versichert ist, wird in NRW der Weg nach der Alarmierung zum Gerätehaus/zur Wache bereits dem Einsatzgeschehen zugerechnet. Die FUK NRW kennt im Falle der Alarmierung quasi keinen Wegeunfall, sondern fasst das unter "Einsatzgeschehen". In der Tat muss man für die anderen Unfallkassen dann noch mal im Detail schauen, ob die das genauso feuerwehrfreundlich sehen wie die FuK NRW. Gruß Sven PS: Kann man auch nachlesen: Artikel der FuK 2. Seite letzter Absatz im unteren Drittel. | ||||
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