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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Funkkanaltrennung, war: FWDV 7 | 46 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen | 361898 | ||
Datum | 21.09.2006 13:36 MSG-Nr: [ 361898 ] | 16100 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Und für die Überwachung zuständig ist der Führer der taktischen Einheit, also der Gruppenführer selbst, und niemand sonst. Das steht ganz eindeutig in der FwDV7 unter Punkt 7.4 Was ist mit Punkt 4 und dem vorgehenden Trupp. Auch der hat Verantwortung. Was bringt es mir, wenn ich zwei Namen bei einem Dreiertrupp dokumentiere. Der Trupp hat sich vorher bei der AÜ zu melden, bevor in das Einsatzgebiet/in den Innenangriff gegangen wird. Zur Erklärung: Das ist nicht die Meinung meiner Wehr, sondern meine persönliche. Außerdem habe ich nicht gesagt wie was gemacht wird, sondern hier öffentlich Fragen gestellt, was Pro und was contra ist. | ||||
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