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RubrikSonstiges zurück
ThemaWarum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf89 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP361907
Datum21.09.2006 15:37      MSG-Nr: [ 361907 ]28569 x gelesen

Geschrieben von Martin HalwachsIch würde nur gern mal Wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Fahrzeug was von einen Förderverein komplett unterhalten wird eine SoSi-Anlage hat??Welche Rechtsgrundlage sollte dies verbieten? Sind nicht diverse HiOrg Vereine?

Ein bißchen einfache Paragraphenreiterei:

Geschrieben von StVO
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Da steht nirgendwo, wem das "damit ausgerüstete Fahrzeug" gehört. Also darf man, sobald das Sondersignal eingetragen ist und die Fahrt die Voraussetzungen des §35 StVO erfüllt, dieses nutzen.

Das Abklären bezüglich des Sondersignals unseres LFs mit Gemeinde, GUV und Versicherung war im Grunde nicht notwendig, nur möchte man ja solche Sachen vorher geklärt haben.
Übrigens, bevor die Frage kommt: unser Förderverein-LF fährt steuerbegünstigt mit grünem Nummernschild, da der Vorsitzende unseres Fördervereins, auf den der Wagen gemeldet ist, die Haltervorraussetzungen dafür erfüllt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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