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Thema | Warum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf | 89 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 361907 | ||
Datum | 21.09.2006 15:37 MSG-Nr: [ 361907 ] | 28569 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Halwachs Ich würde nur gern mal Wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Fahrzeug was von einen Förderverein komplett unterhalten wird eine SoSi-Anlage hat??Welche Rechtsgrundlage sollte dies verbieten? Sind nicht diverse HiOrg Vereine? Ein bißchen einfache Paragraphenreiterei: Geschrieben von StVO
Da steht nirgendwo, wem das "damit ausgerüstete Fahrzeug" gehört. Also darf man, sobald das Sondersignal eingetragen ist und die Fahrt die Voraussetzungen des §35 StVO erfüllt, dieses nutzen. Das Abklären bezüglich des Sondersignals unseres LFs mit Gemeinde, GUV und Versicherung war im Grunde nicht notwendig, nur möchte man ja solche Sachen vorher geklärt haben. Übrigens, bevor die Frage kommt: unser Förderverein-LF fährt steuerbegünstigt mit grünem Nummernschild, da der Vorsitzende unseres Fördervereins, auf den der Wagen gemeldet ist, die Haltervorraussetzungen dafür erfüllt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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