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Thema | Warum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf | 89 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 361923 | ||
Datum | 21.09.2006 16:46 MSG-Nr: [ 361923 ] | 28624 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Schardt Warum ist der denn steuerbefreit? Halter an sich bekommt Steuerbefreiung, weil er entsprechende Landwirtschaftsflächen nachweisen kann. Das Fahrzeug an sich ist allerdings auch steuerbefreit, siehe Auszug aus Kraftfahrzeugsteuergesetz, letzter hier zitierter Satz. Welche Art der Steuerbefreiung hier genau vorliegt, kann man drüber diskutieren, der Kreisverwaltung als Zulassungsbehörde hat die Haltervariante gereicht. Geschrieben von KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung Geschrieben von StVZO §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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