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ThemaWarum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf89 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern361959
Datum21.09.2006 21:18      MSG-Nr: [ 361959 ]28417 x gelesen

Geschrieben von Jens Wennemann das geht eig. nur bei zivilen "MTW" die dann aber auch kein Sonder haben dürfen ...Geschrieben von Jens WennemannWenn das einfach so gemacht wurde hätte ich da schwerste Bedenken ob das rechtlich haltbar und im Falle eines Unfalles auf Alarmfahrt als legal anerkannt wird.

Und wie verhält sichdas bei den Privat-PKW von besonderen Feuerwehr-Führungsdienstgraden (bei uns in Bayern z.B. Kreisbrandmeister und -Inspektoren, für die i.d.R. keine Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen)? Ich weiß , andere Baustelle, aber widerlegt zumindest d
Deine Aussage.

Geschrieben von Jens WennemannSoweit mir bekannt ist kann ein Sonder-Kfz nur von einem Träger der oben genannten Nutzungsberechtigten überhaupt angemeldet werden - heißt in diesem Falle: ein Feuerwehrfahrzeug kann nur von einer Kommune als Fw-Träger angemeldet werden, bekommt dann ein Landkreiskennzeichen und muß als Sonder-Kfz eingetragen sein, dann darf es auch Sondersignal nutzen - deshalb läuft das ja normalerweise so, dass der Verein das Fz. der Gemeinde zur Verfügung stellt und diese das anmeldet.

Warum sollte keine Kommunge der Fahrzeughalter sein, wenn das über einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag mit dem EIgentümer geregelt ist?
Das ist nichts anderes als ein z.B. finanziertes oder geleastes Fahrzeug.

mkg

Werner



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