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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Rödermark / Hessen | 362154 | ||
Datum | 23.09.2006 10:21 MSG-Nr: [ 362154 ] | 17521 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Es sind keine Waffen, sondern gefährliche Gegenstände i.S.v. § 224 StGB. Sie bleiben auch in der Hand des Arztes gefährliche Gegenstände Das ist leider nicht richtig. Dadurch das man Personen mit diesen Gegenständen nicht nur verletzen sondern auch töten kann sind es Waffen und nicht "nur" gefährliche Gegenstände. Das ist aber auch unerheblich der der §224 StGB auf jeden Fall anwedbar ist. In den Händen eines Arztes sind es weder gefährliche Gegenstände noch Waffen. Die juristen sprechen hier vom s.g. "lege artis" = Kunstgerecht, bzw. nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Geschrieben von ---Stefan Brüning--- ergänzend sollte hier noch das BGB mit §§677 genannt werden. Ich weiß zwar nicht was "Pflichten des Geschäftsführers" damit zu tun hat, desweiteren haben im STRAFTRECHT Paragraphen aus dem BGB nicht zu tun. | ||||
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