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Rettungsdienst
Berufsfeuerwehr
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEs gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC63 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen362166
Datum23.09.2006 11:44      MSG-Nr: [ 362166 ]17524 x gelesen

Geschrieben von Jan RasmussenWenn eine Einwilligung vorliegt brauchen wir auch keinen Richter, solange die Maßnahme, mögliche Folgen des Eingriffes und Volgen durch ausbleiben des eingriffes, dem Patienten ausführlich erklärt wurden und der Patient somit aufgeklärt wurde.


Ja. Ersetze "ausführlich" durch angemessen. Ansonsten stimme ich Dir zu. Leider wird besonders von Ärzten im RD dies zu oft nicht durchgeführt.

Geschrieben von Jan RasmussenHiermit zitiere ich einen Prof. Dr. jur. aus Köln, Professor für Strafrecht an der FH Köln und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Notfallmedizin der BF Köln.

Interessant. Das würde mich wirklich im Detail mal interessieren. Gibts dazu irgendwelche Unterlagen oder Veröffentlichungen?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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