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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 362236 | ||
Datum | 23.09.2006 23:01 MSG-Nr: [ 362236 ] | 17514 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Der Arzt oder auch die Feuerwehr besorgen ein Geschäft des Verletzten bzw. des Eigentümers der brennenden Wohnung. Nennt sich Auftrag oder Geschäftsführung ohne Auftrag (je nachdem ob derjenige was sagt). Für den Fall der Feuerwehr habe ich da so meine Bedenken: Die (mutmassliche) Einwilligung des Kunden ist (in NRW) nicht notwendig, ganz im Gegenteil. IMO passt deswegen die GOA auch nicht. Gruß, Henning | ||||
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