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Feuerwehr
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaHilfsfristen (war: JF´ler im Einsatz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)8 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362274
Datum24.09.2006 09:16      MSG-Nr: [ 362274 ]5753 x gelesen

Geschrieben von ---Ziffer 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) --- Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.?

Genau aus diesem Grund gibt es auch in jedem kleinen Ort eine FW, auch wenn die Einsatzzahlen gering sind, falsch ist daran sicher nichts, in angemessener Zeit Hilfe leisten zu können.

Geschrieben von ---Ziffer 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) --- ?Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können.

Und jetzt soll mir mal einer erklären, wie man diese Vorderungen ohne geeignete Ausrüstung, sprich Atemschutzgeräte mit entsprechend ausgebildetem Personal, bewältigen möchte??

Vor kurzem war hier in einem Thread gestanden, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, die Feuerwehr "richtig" auszustatten. Wenn Fw angehörige nicht die Ausreichende PSA, und dazu zähle ich jetzt mal auch den PA, zur Verfügung haben, setzt man sie unnötigen Gefahren für die Gesundheit aus!!
Wenn die BG eine Vorschrift erstellt, dass ein MA in einem Unternehmen ein scherheitsrelevanter Gegenstand benötigt ist es egal ob das Unternehmen 3 oder 30 Beschäftigte hat, es hat es zu beschaffen!
In der Fw geht es jetzt aber nicht darum 30 PA anzuschaffen, sondern 4, so dass eine Grundausstattung vorhanden ist, die ein Mindestmaß an Sicherheit bietet und ein Mindestmaß an Handlungsfähigkeit erlaubt!


Mit Grüßen

Michael





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