Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge |
Autor | Nicl8as 8B., Düsseldorf / NRW | 362339 |
Datum | 24.09.2006 15:01 MSG-Nr: [ 362339 ] | 17520 x gelesen |
Hallo Sven,
die bürgerlich-rechtlichen Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag enthalten m.E. keinen Rechtfertigungsgrund, sondern Anspruchsgrundlagen und Haftungsprivilegierungen. Die genannten Vorschriften erfordern im Grundsatz bereits ein Übereinstimmen mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherren. Sie setzen also die Rechtfertigung durch Einwilligung bzw. mutmaßliche Einwilligung bereits voraus.
Schönes Rest-WE und bis Montag!
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