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Jugendfeuerwehr
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEignungstest für JFA, war: Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA44 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen362460
Datum25.09.2006 13:06      MSG-Nr: [ 362460 ]20980 x gelesen

Na dann mal hierzu die Landesjugendordnung lesen, glaube wenn in einer JF so gehandelt wird, dann würde man jegliches Recht auf diverse Fördergelder verlieren.

1. Diese Ordnungen sind Produkte von Vereinen und können somit keinen direkten Einfluß auf die Jugendfeuerwehren an der Basis nehmen.

2. Da die gem. KJHG. bzw der darauf aufbauenden Rechtsnomen gemachten Forderungen an Träger der freien Jugendarbeit teilw. für die Jugenfeuerwehren (gemeint ist die Basis) nicht umsetzbar sind, da sie mit anderem Recht kollidieren würden ist für mich die gängige Förderpraxis sowieso fraglich.

Quatsch mit Soße, die Jungs und Mädels kommen gerade wegen der Feuerwehr und weil sie hier mit den roten Autos spielen können. Aufgabe der JFW ist es aber Ihnen auch andere wichtige Dinge mit auf den Weg zu geben, JUGENDARBEIT eben.

Nichts anderes habe ich gesagt. Wobei ich es nicht als Aufgabe, sondern als Notwendigkeit definiert habe.

Noch so ein Schwachfug, es soll Orte in Deutschland geben wo es ausser dem Musikverein nur noch die Freiwillige Feuerwehr gibt. Auch da soll aber Jugendarbeit betrieben werden, deshalb unterliegen ja alle Jugendorganisationen einer bestimmten Grundregel der Jugendarbeit (Stichwort: Landesjugendordnung/Gesetz).

Dann schau mal in euer Brandschutzgesetz. Zwar gibt es die möglichkeit eine Jugendfeuerwehr einzurichten (welche zweifelsohne nicht ohne die Anwendung von Methoden der freien Jugendarbeit betsnadt haben kann), die Durchführung von Jugendarbeit im Allgenmeinen ist nicht Aufgabe der Feuerwehren.
Je nach Bundesland kann man in der juristischen Lektürenvielfalt aber einen allgemeinen Auftrag der Gemeinde in dieser Richtung finden.

Die Grundlage übrigens wieso jeder in der Jugendarbeit einen bestimmten Lehrgang besuchen müssen, bevor sie auf die Jugend "losgelassen" werden.

Sofern nicht die jeweilige Organisation einen entsprechenden Zwang für eine Jugendleiterausbildung einführt, besteht dieser zumindest juristisch nicht - das es Sinn macht ist unbestritten.

Mal eine Frage Marc, hast Du einen solchen Lehrgang besucht?

Und ja, ich habe einen solchen Lehrgang besucht. Um genau zu sein: Ich bin auch regelmäßig als Teamer im Rahmen der Jugendleiterausbildung tätig.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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(2) ...


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