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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eignungstest für JFA, war: Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA | 44 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 362509 | ||
Datum | 25.09.2006 18:18 MSG-Nr: [ 362509 ] | 20899 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Und ja, ich habe einen solchen Lehrgang besucht. Um genau zu sein: Ich bin auch regelmäßig als Teamer im Rahmen der Jugendleiterausbildung tätig. Dann solltest Du dich aber auch auskennen! Geschrieben von Marc Dickey 2. Da die gem. KJHG. bzw. der darauf aufbauenden Rechtsnomen gemachten... Auch solltest Du das von Dir zitierte KJHG kennen und in der Landesjugendordnung NRW steht: 1.2 Die Tätigkeit der JF NRW richtet sich nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in der jeweils gültigen Fassung. und ich denke dies wird so ähnlich in allen Jugendordnungen stehen. Geschrieben von Marc Dickey Dann schau mal in euer Brandschutzgesetz. Dies heisst bei uns FshG und da steht lediglich drinnen das in einer Freiwilligen Feuerwehr auf eine Gründung einer JF hingewirkt werden soll. Alles andere regelt dann die Jugendordnung der Gemeinde. Gruß Dirk | ||||
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