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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Eignungstest für JFA, war: Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 362574 | |||
Datum | 25.09.2006 22:14 MSG-Nr: [ 362574 ] | 20943 x gelesen | |||
und ich denke dies wird so ähnlich in allen Jugendordnungen stehen. Da kann stehen was will. Diese Vereine können die lustigsten Regelungen treffen (was sie auch tun müssen um weiterhin Geld zu bekommen) soviel sie wollen, die Basis ist Teil einer kommunalen Einrichtung und muß sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Spätestens wenn die Frage der eigenständigen Kassenverwaltung der Jugend aufkommt, wird man feststellen, daß dies einer kommunalen Einrichtung aufgrund der gesetzlichen Lage schwer fällt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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