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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sitzschlinge (?!), Alternative zum Brustbund | 30 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 362845 | ||
Datum | 27.09.2006 10:37 MSG-Nr: [ 362845 ] | 16178 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Lorenz Kann mir jemand weterhelfen inwiefern dieser Knoten zugelassen ist, bzw. nicht und ob es bei den Nutzung rechtliche Bedenken gibt? Die rechtlichen Bedenken gibt es grundsätzlich bei Seilrettungen: Hängetrauma Das Problem ist nicht gelöst... Da der Rettungssitz ebenso wie der Brustbund allerdings für zeitkritische Rettungszwecken in der Fachliteratur aufgeführt ist, zählt dieser Knoten in einer solchen Situation quasi zu dem Handwerkszeug, aus dem Du auswählen kannst. Man könnte auch lästern, das die KatsDVen bundesweit gültig waren ;-) Spätestens bei älteren Patienten mit "spröden Knochen" würde ich dann eindeutig die Stzschlinge wählen, weil ich beim abseilen im Brustbund die Gefahr von Rippenbrüchen als sehr hoch ansehe. Und wenn ich die Argumentation umdrehe: Wenn ich bei einem Patienten wissentlich Verletzungen hervorrufe, weil ich ein besseres, zu Verfügung stehendes Rettungsverfahren nicht angewendet habe, welche Rechtsicherheit hat diese Entscheidung? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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