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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStreueinrichtung17 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen362975
Datum27.09.2006 22:26      MSG-Nr: [ 362975 ]9892 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Steffen Fialanatürlich sollte sie es machen wenn die Polizei noch nicht da ist und es dadurch auch Probleme an der Einsatzstelle gibt
Nein, außer in Bayern ist es der Feuerwehr verboten, den Verkehr zu regeln.

das hat er gemacht bis ein Zugführer es gesehen hat und ihn da weg gezogen hat
Vollkommen richtig vom ZF.

anschließend war die L1182 total zu und durch Döffingen ging auch nichts mehr, weil niemand den Verkehr geregelt hatte und zur Einsatzzeit ein erhebliches Verkehrsaufkommen war!
Das ist nicht unser Problem.


MkG Sascha


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