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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Streueinrichtung | 17 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 362975 | ||
Datum | 27.09.2006 22:26 MSG-Nr: [ 362975 ] | 9892 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Steffen Fiala natürlich sollte sie es machen wenn die Polizei noch nicht da ist und es dadurch auch Probleme an der Einsatzstelle gibt Nein, außer in Bayern ist es der Feuerwehr verboten, den Verkehr zu regeln. das hat er gemacht bis ein Zugführer es gesehen hat und ihn da weg gezogen hat Vollkommen richtig vom ZF. anschließend war die L1182 total zu und durch Döffingen ging auch nichts mehr, weil niemand den Verkehr geregelt hatte und zur Einsatzzeit ein erhebliches Verkehrsaufkommen war! Das ist nicht unser Problem. MkG Sascha | ||||
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