alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWarnblinklich einschalten -Ja oder Nein?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP363832
Datum03.10.2006 16:46      MSG-Nr: [ 363832 ]7881 x gelesen

Geschrieben von Jens RugenIm übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15 a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.Jetzt bin ich auf die Argumentation gespannt, inwiefern ein Feuerwehrangehöriger aufm Weg zum Gerätehaus andere gefährdet.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.081


Warnblinklich einschalten -Ja oder Nein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt