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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warnblinklich einschalten -Ja oder Nein? | 20 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 363847 | ||
Datum | 03.10.2006 17:48 MSG-Nr: [ 363847 ] | 7969 x gelesen | ||
Was willst Du denn damit erreichen? Die anderen Verkehrsteilnehmer verwirren? Sonderrechte doch wohl kaum! Mich erinnert dies doch arg an die Frage nach Sinn-/Statthaftigkeit von wie immer auch gearteten Dachaufsetzern. Geschrieben von Hendrik Hanekamp 2.) Sollte widererwarten ein Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus passieren und der Unfallgegner behauptet der Unfall wäre nur passiert, da das Warnblinklich angeschaltet war, kann ein Fw-Mitglied rechtlich belangt werden oder ist die Begründung des Unfallgegners unhaltbar? Laß es doch einfach, halte Dich an die von Jürgen angeführte StVO, dann stellt sich die Frage erst gar nicht oder bedingt eine in diesem Zusammenhang amüsante Interpretation der StVO. Beste Grüsse | ||||
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