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Jugendfeuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363871
Datum03.10.2006 20:09      MSG-Nr: [ 363871 ]8412 x gelesen

Zunächst, in den letzten Wochen gab es hier zu diesem Thema schon sehr viele Beiträge, die Meinungen gingen in beide Rchtungen, teils wurde das vorgehen Jugendliche (U18) bei Einsätzen mit zu nehmen verurteilt/abgelehnt, teils wurde es begrüßt und als sinnvolle Ergänzung für die meist zu verschiedenen Tageszeiten unterbesetzten (???!!!!) Feuerwehren gesehen.
Meine Meinung ist eindeutig die, dass Jugendliche an Einsatzstellen grundsätzlich nichts zu suchen haben.

Geschrieben von Henning KochSie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden

Die Frage die man sich stellen muss ist die, wo der Gefahrenbereich anfängt, bzw. wo er aufhört. Grundsätzlich ist jede Einsatzstelle der Gefahrenbereich, sei es auf einer Straße auf der Fahrzeugverkehr herscht oder bei einem Unwettereinsatz bei dem vielleicht mit umstürzenden Bäumen gerechnet werden muss (so wie dass was sich gerade vor meiner haustür abspielt)

Geschrieben von Henning Koch§ 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
zu berücksichtigen.


Wie will man die Leistungsfähigkeit überprüfen? Es sind noch nichtmal Gesundheits und Fitnestests vorgeschrieben?! Lässt sich der Ausbildungsstand eines JF-Mitglied anhand der bestandenen Leistungsspange beurteilen??

Geschrieben von Henning Koch(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen
Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.


Abwann gilt man als erfahrener Feuerwehrangehöriger? Wenn man 10 Jahre dabei ist, oder den TF Lehrgang bestanden hat?Wer Prüft im Einsatz die richtigkeit??

Geschrieben von Henning KochGefragt ist der jeweilige Gruppenführer im konkreten Einsatzfall, der muss die Einhaltung der o.g. (und ggf. vorhandener örtlicher) Regeln gewährleisten. Dazu gehört natürlich zwingend, dass er die Regeln auch kennt.

Zunächst benötigt der EL/GF eine Ausbildung bei der das JSchG durchgenommen wird, aus diesem müsste dann schon erkannt werden, dass es eigentlich garnicht so einfach ist Jugendliche im Einsatz einzusetzen.

Geschrieben von Henning KochAuf der sicheren Seite sind alle Beteiligten, wenn Angehörige der JF nicht eingesetzt werden.
Im Einzelfall ist ein Einsatz zwar möglich, grundsätzlich schafft er aber mehr Probleme, als er löst.


Hier kann ich nur mehr als Zustimmen, ich hoffe das jeder der Jugendfeuerwehrangehörige mit zum Einsatz nimmt sich der eventuellen Folgen des Handelns bewusst ist!


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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