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Jugendfeuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg363974
Datum04.10.2006 13:37      MSG-Nr: [ 363974 ]8374 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Michael Hilbert

Da lasse ich jetzt auch mal den Kommentar dazu ;-)

Ich halte von diesem Vorschlag überhaupt nichts; da hierfür aber eine Änderung des Feuerwehrgesetzes notwendig ist, sehe ich die absurden Vorschlag noch nicht als angenommen.
Die bisherige Regelung gem. "VwV-FW-Ausb-BaWü", dass Angehörige der JF frühstens ab 17 Jahre an der TM-1 Ausbildung teilnehmen können, halte ich für ausreichend. Oft besteht in den einzelnen Wehren die Möglichkeit, dass 16- o. 17-Jährige bedingt am Ausbildungdienst der aktiven Abteilung teilnehmen können.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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