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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW | 18 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 363974 | ||
Datum | 04.10.2006 13:37 MSG-Nr: [ 363974 ] | 8374 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Michael Hilbert Da lasse ich jetzt auch mal den Kommentar dazu ;-) Ich halte von diesem Vorschlag überhaupt nichts; da hierfür aber eine Änderung des Feuerwehrgesetzes notwendig ist, sehe ich die absurden Vorschlag noch nicht als angenommen. Die bisherige Regelung gem. "VwV-FW-Ausb-BaWü", dass Angehörige der JF frühstens ab 17 Jahre an der TM-1 Ausbildung teilnehmen können, halte ich für ausreichend. Oft besteht in den einzelnen Wehren die Möglichkeit, dass 16- o. 17-Jährige bedingt am Ausbildungdienst der aktiven Abteilung teilnehmen können. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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