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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364172 | ||
Datum | 05.10.2006 12:22 MSG-Nr: [ 364172 ] | 10266 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Böhm Darf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen? Wenn die Wehrführung damit einverstanden ist spricht nichts dagegen. Denn die hält den Kopf dafür hin. Geschrieben von Florian Böhm Angenommen, mir passiert im Einsatz etwas, mir fällt z.B. etwas auf den Kopf. Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist? Psst. Ich verrate Dir etwas. Die GUV würde auch dann zahlen, wenn Du gar keinen Helm getragen hättest... Wird zwar gerne anders erzählt, ist aber so. Natürlich sollte der Wehrführer auch darauf achten, daß die Schutzausrüstung den Anforderungen entspricht. Aber davon gehe ich jetzt einfach mal aus. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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