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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364202 | ||
Datum | 05.10.2006 12:59 MSG-Nr: [ 364202 ] | 10314 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch aber es bleibt ein Versicherungsfall Neuerdings (nach Änderung des SGB) - ja (mal sehen, wie lange noch...). Es konnte bisher aber auch sein, daß die Gemeinde das quasi als Selbstversicherer aus dem laufenden Haushalt getragen hat. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Geschrieben von Florian Besch d.h. du bekommst die Private Einsatzhose nicht vom Kleiderwart 1:1 ersetzt (i.d.R) Ich will ja auch gar nichts vom Kleiderwart. Denn wenn jemand sich etwas privat beschafft dann i.d.R. deshalb, weil der Kleiderwart das Ausrüstungsstück in der Art/ Qualität ja gerade nicht hat... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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