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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364210 | ||
Datum | 05.10.2006 13:13 MSG-Nr: [ 364210 ] | 10335 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch das war auch jetzt auf die zusätzliche Bundhose gemünzt... Wobei das (zumindest was eindeutige Beschädigungen und nicht natürlichen Verschleiß betrifft) wieder witzlos ist. Soweit keine Kennzeichnung in die Kleidung eingebracht wird, wird bei ansonsten gleicher Ausführung keine Unterscheidung zwischen privat beschaffter und dienstlich gelieferter Hose möglich sein. Und selbst wenn. Wenn ich nicht meine private angehabt hätte die nun einen Riß hat, dann wäre die dienstlich gelieferte im Eimer. In beiden Fällen würde es Geld kosten. Daß natürlicher Verschleiß (sprich privat beschaffte Einsatzjacke ist nach 10 Jahre reif für die Tonne) nicht ersetzt wird ist klar. Aber bei akuten Beschädigungen kann es der Gemeinde eigentlich egal sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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